Dies gilt umso mehr, als die geltenden Regelungen für die Krankenhausfinanzierung 2021 noch nicht an diese Ausnahmesituation angepasst wurden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Krankenhäuser in Schleswig-Holstein erfahren nicht die finanzielle Unterstützung, die für einen geregelten und sicheren Betrieb erforderlich wäre. Die SPD-Landesgruppe Schleswig-Holstein fordert von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Landessozialminister Dr. Heiner Garg, unverzüglich Nachbesserungen für das gesamte Jahr 2021 vorzunehmen.
Einige Krankenhäuser erhalten für die geleistete COVID-Versorgung zwar Ausgleichszahlungen, um Erlösausfälle jedenfalls teilweise zu kompensieren und die Liquidität der Kliniken sicherzustellen. Diese Regelungen gelten aber immer nur für einige Wochen, es besteht keine Planungssicherheit. Außerdem gilt dies nur für Krankenhäuser, in deren Kreisen bzw. kreisfreien Städten hohe Inzidenzen festgestellt werden. Diese Bundesvorgaben konterkarieren die Bemühungen des Landes, die Verantwortung für die Sicherstellung der Versorgung auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Gleichzeitig führt diese Praxis zu einer Bestrafung der Krankenhäuser, deren Kreise und Gesundheitsämter sich vorbildlich und erfolgreich bemühen, die Inzidenzzahlen auf einem niedrigen Wert zu halten, und so den Bürgerinnen und Bürgern den Rückweg in ein normales Leben zu ermöglichen.
Herr Garg, Herr Spahn – handeln Sie!