Kein Recht auf Glühwein? Peinlich.

Martin Habersaat: Vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und der offenkundig nicht hinreichenden Wirkung des laschen Lockdowns ist der Appell der Leopoldina und zahlreicher anderer Wissenschaftler*innen sehr ernst zu nehmen.

Bild: RitaE (Pixabay)

Zum Hinweis der Bildungsministerin, dass es ein Recht auf Bildung, aber kein Recht auf Glühwein gebe, sagt der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Martin Habersaat:

„Auf der anderen Seite gilt, was wir schon oft gesagt haben: Wir wollen Schulen und Kindertagesstätten so lange offen halten, wie wir es für verantwortbar halten. Das ist bei den aktuellen Zahlen in Schleswig-Holstein aus unserer Sicht noch der Fall. Und das hat aus unserer Sicht auch nichts mit dem Freizeitverhalten der Schülerinnen und Schüler tun. Die Hinweise von Frau Prien, dass es ein Recht auf Bildung, aber kein Recht auf Glühwein gebe, haben in solchen Abwägungen nichts zu suchen und zeugen nicht von einem wertschätzenden Umgang mit Schülerinnen und Schülern.

Was wir brauchen, ist eine Inzidenz-Ampel auch im Bildungsbereich. Wir brauchen eine ländereinheitliche Regelung, ab welchem Inzidenzwert und ggf. ab welchen Begleitumständen auf den Wechselunterricht umgestellt werden soll. Dann wüssten, die Schulen, woran sie sind. Zwei Peinlichkeiten sollten vermieden werden: Dass, wie vor den Sommerferien, vom Ministerium Pläne an die Schulen geschickt werden, die später dann nicht eingehalten werden. Und dass Schulen auf Wechselunterricht umstellen und dann vom Ministerium zurückgepfiffen werden.“

Martin Habersaat